Wenn du an der Kasse stehst und merkst, dass dein Einkauf plötzlich teurer ist als auf den Preisschildern angegeben, ist das nicht nur ärgerlich, sondern kann auch rechtlich relevant sein. Viele Verbraucher fragen sich in solchen Momenten: Muss ich den höheren Preis wirklich bezahlen? Darf der Supermarkt einfach mehr verlangen als ausgeschildert war? Und was kann ich tun, wenn mir das erst später auffällt? In diesem Beitrag erfährst du alles Wichtige dazu – inklusive praktischer Tipps, rechtlicher Hintergründe und konkreter Handlungsempfehlungen.
Ein Preis am Regal ist kein bloßer Richtwert, sondern eine sogenannte Preisauszeichnung. Sie verpflichtet den Händler, die Ware zu diesem Preis anzubieten. Das bedeutet konkret: Wenn an der Ware 2,49 € steht, aber an der Kasse 2,99 € berechnet werden, liegt ein Fehler im System oder in der Etikettierung vor – und du hast das Recht, den niedrigeren Preis zu verlangen.
Warum ist der Einkauf plötzlich teurer?
Fehlerhafte Kassenscans oder unaktualisierte Preise gehören zu den häufigsten Ursachen. Die gängigsten Gründe sind:
- Preisänderungen im Warenwirtschaftssystem, die noch nicht in der Filiale angekommen sind
- Falsch platzierte Preisschilder, etwa wenn ein Sonderangebot abgelaufen ist
- Unklare Zuordnung, z. B. wenn mehrere Varianten eines Produkts im selben Regal liegen
- Technische Kassensystem-Fehler, die den falschen Preis hinterlegen
Oft handelt es sich nicht um Absicht, sondern um menschliches oder organisatorisches Versäumnis. Trotzdem bist du als Kunde im Recht, wenn der Preis an der Kasse höher ist als am Regal.
Welche Rechte du hast
In Deutschland gilt das sogenannte Angebotsprinzip. Der ausgezeichnete Preis im Regal ist das Angebot, das der Händler dem Kunden macht. Erst an der Kasse kommt der Kaufvertrag zustande – und zwar zu dem Preis, der vorher sichtbar war. Das bedeutet: Wenn du die Ware aufs Band legst, gehst du davon aus, dass der Preis stimmt. Wird ein höherer Preis berechnet, kannst du widersprechen.
Kurz gesagt: Du musst den höheren Preis nicht akzeptieren, wenn der günstigere Preis klar ausgezeichnet war. Der Supermarkt darf sich auch nicht mit dem Argument herausreden, das Etikett sei „veraltet“ oder „versehentlich stehen geblieben“. Der Fehler liegt beim Händler.
Wie du richtig reagierst
Wenn du einen falschen Preis bemerkst, bleib freundlich, aber bestimmt. So gehst du am besten vor:
- Kassenzettel prüfen: Kontrolliere nach dem Bezahlen die einzelnen Positionen. Fehler fallen oft erst danach auf.
- Kassierer oder Servicepersonal ansprechen: Weise auf den falschen Preis hin und zeige, wo der Artikel ausgezeichnet war.
- Preisschild fotografieren: Wenn du unsicher bist, mach ein Foto – es dient als Beweis.
- Rückerstattung verlangen: In den meisten Fällen bekommst du den Differenzbetrag sofort zurück.
- Bei Weigerung: Marktleitung einschalten: Die Filialleitung kann meist direkt entscheiden.
Wenn sich der Supermarkt weigert, den niedrigeren Preis zu akzeptieren, kannst du den Kauf ablehnen – solange du noch nicht gezahlt hast. Nach dem Bezahlen ist der Kaufvertrag zwar zustande gekommen, aber du kannst trotzdem eine nachträgliche Erstattung verlangen, wenn du den Fehler nachweisen kannst.
Wie du dich absicherst
Damit du bei deinem nächsten Einkauf nicht überrascht wirst, helfen dir diese Tipps:
- Bon immer mitnehmen und prüfen. Viele bemerken Preisabweichungen erst zu Hause.
- Fotos von auffälligen Preisschildern machen. Besonders bei Sonderangeboten oder Aktionen.
- Wöchentlich wechselnde Angebote kritisch prüfen. Achte auf kleine Hinweise wie „gültig bis …“.
- Aufmerksam beim Scannen beobachten. Wenn du siehst, dass ein Preis nicht stimmt, sprich es sofort an.
- Nicht einschüchtern lassen. Du hast als Verbraucher das Recht, den ausgewiesenen Preis zu verlangen.
Preisfehler: Was sagt das Gesetz?
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt in § 145 ff., dass eine Willenserklärung durch Angebot und Annahme entsteht. Der Preis am Regal ist ein solches Angebot. Wenn du das Produkt nimmst und zur Kasse bringst, nimmst du das Angebot an. Damit wird der Vertrag zu diesem Preis geschlossen – nicht zu einem später geänderten Preis.
Aber: Händler können sich in Ausnahmefällen auf einen Irrtum nach § 119 BGB berufen. Das gilt nur, wenn der Preis offensichtlich falsch war, etwa wenn ein Fernseher für 9,99 € ausgezeichnet ist statt 999 €. In solchen Fällen kann der Kaufvertrag wegen Irrtums angefochten werden. Bei kleinen Differenzen – etwa 30 Cent oder 1 Euro – greift das jedoch nicht.
Was tun, wenn du es erst zu Hause merkst?
Du hast auch nachträglich Möglichkeiten, dein Geld zurückzubekommen. Hebe dazu unbedingt den Kassenbon auf. Gehe mit dem Artikel und deinem Beweis (z. B. Foto oder Zeugenaussage) zurück in den Markt. Seriöse Supermärkte erstatten die Differenz ohne Diskussion. Wenn sich der Händler weigert, kannst du:
- Den Verbraucherschutz einschalten
- Eine Beschwerde bei der Zentrale des Supermarkts einreichen
- Den Fall über Online-Bewertungsportale oder soziale Medien öffentlich machen (oft reagiert der Markt dann schneller)
Es lohnt sich also, beharrlich zu bleiben – besonders wenn dir so etwas öfter passiert.
Preisabweichungen bei Angeboten und Aktionen
Ein häufiger Sonderfall sind Aktionspreise. Viele Märkte werben mit Rabatten, aber die Kassenpreise sind noch nicht aktualisiert. Das darf nicht passieren, denn es verstößt gegen die Preisangabenverordnung (PAngV). Laut dieser müssen ausgezeichnete Preise stets korrekt und aktuell sein.
Wenn du also siehst, dass ein Produkt in der Werbung günstiger ist als an der Kasse, kannst du dich auf den beworbenen Preis berufen. Am besten nimmst du den Prospekt oder ein Foto als Beweis mit. Bei Online-Angeboten mit Abholoption gilt ebenfalls der beworbene Preis – außer, es steht ausdrücklich „nur online gültig“.
Beispiel aus der Praxis
Eine Kundin kaufte im Supermarkt ein Päckchen Kaffee, am Regal stand 4,49 €. An der Kasse wurden 5,29 € berechnet. Nach Hinweis auf den Preis im Regal wurde der Betrag ohne Diskussion korrigiert. In einem anderen Fall lehnte ein Marktleiter die Rückerstattung ab, da der Preis „veraltet“ gewesen sei. Die Kundin kontaktierte daraufhin die Verbraucherzentrale – mit Erfolg. Der Händler musste die Differenz erstatten und versprach, die Kennzeichnung künftig zu prüfen.
Das zeigt: Dranbleiben lohnt sich.
Wenn du dich beschweren möchtest
Sollte der Supermarkt wiederholt falsche Preise auszeichnen oder auf Hinweise nicht reagieren, kannst du eine formelle Beschwerde einreichen:
- Verbraucherzentrale (www.verbraucherzentrale.de)
- Wettbewerbszentrale (www.wettbewerbszentrale.de)
- Landesamt für Verbraucherschutz
Solche Beschwerden helfen, dass Preisfehler ernst genommen und künftig vermieden werden.
Preisunterschiede und Verbraucherpsychologie
Interessanterweise nutzen einige Supermärkte Preisstrategien, die das Empfinden für Preisunterschiede verzerren. Ein Preis von 1,99 € wirkt günstiger als 2 €, obwohl der Unterschied minimal ist. Wenn aber an der Kasse plötzlich 2,29 € berechnet werden, fällt das sofort negativ auf. Der Grund: Das Vertrauen in den Händler wird verletzt. Deshalb reagieren viele Kunden sensibel auf Preisabweichungen – und das völlig zurecht.
Häufige Fragen zum Thema falsche Preise im Supermarkt
Muss ich den höheren Preis bezahlen?
Nein. Der Preis am Regal ist das bindende Angebot. Du kannst darauf bestehen, den niedrigeren Preis zu zahlen.
Was, wenn der Markt behauptet, das Schild sei falsch?
Das spielt keine Rolle, solange es nicht offensichtlich falsch war. Der Händler ist für die richtige Auszeichnung verantwortlich.
Was, wenn ich schon gezahlt habe?
Du kannst die Differenz nachträglich zurückfordern, wenn du den Fehler beweisen kannst (z. B. mit Foto oder Bon).
Wie gehe ich bei wiederholten Fällen vor?
Sprich die Marktleitung an und notiere dir Datum und Uhrzeit. Wiederholte Preisfehler können an die Verbraucherzentrale gemeldet werden.
Gilt das auch bei Rabattaktionen?
Ja. Wenn ein Rabatt im Prospekt oder Regal ausgezeichnet ist, muss er an der Kasse gewährt werden.
Was, wenn ich keinen Kassenbon habe?
Ohne Bon ist es schwieriger, aber nicht unmöglich. Wenn du Zeugen hast oder der Kauf kurz zuvor war, zeigen sich viele Märkte kulant.
Kann der Händler den Kaufvertrag anfechten?
Nur bei offensichtlichen Irrtümern, z. B. wenn ein Fernseher versehentlich für 9,99 € ausgezeichnet war.
Gilt das auch im Discounter?
Ja. Egal ob Supermarkt, Discounter oder Drogerie – die Preisangabenverordnung gilt überall.
Was, wenn ich mich weigere, den höheren Preis zu zahlen?
Dann kann der Händler dir den Verkauf verweigern, aber er darf dich nicht zwingen, den höheren Preis zu akzeptieren.
Kann ich Schadensersatz fordern?
Nur, wenn dir durch den Preisfehler tatsächlich ein finanzieller Schaden entstanden ist – was in der Praxis selten vorkommt.
Zusammenfassung
Wenn dein Einkauf im Supermarkt plötzlich teurer ist als am Regal ausgezeichnet, liegt die Verantwortung beim Händler. Du hast das Recht, den niedrigeren Preis zu verlangen und notfalls die Differenz zurückzufordern. Preisfehler kommen häufig vor, sind aber kein Kavaliersdelikt. Wer aufmerksam bleibt, Fotos macht und ruhig, aber bestimmt reagiert, kann sich erfolgreich dagegen wehren – und sorgt gleichzeitig dafür, dass Märkte sorgfältiger arbeiten.
Fazit
Ein falscher Preis im Supermarkt ist kein Zufall, sondern meist ein vermeidbarer Fehler. Du bist als Kunde nicht verpflichtet, ihn hinzunehmen. Ob versehentlich oder durch Nachlässigkeit – der ausgezeichnete Preis gilt. Kontrolliere deine Bons, sprich das Personal an und lass dich nicht abspeisen. So schützt du nicht nur dein Geld, sondern hilfst auch, faire Einkaufsbedingungen für alle sicherzustellen.